Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ihr Vertragspartner ist:
Ginseng Manufaktur

Gutmann GmbH
Hauptplatz 25
2100 Korneuburg, Österreich

Tel.: +43 (0)660 – 9113884
E-Mail: office@ginsengmanufaktur.at

1.) Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) der Ginseng Manufaktur Gutmann GmbH Austria gelten als Grundlage für alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen und Leistungen. Abweichende Regelungen verpflichten die Ginseng Manufaktur Gutmann GmbH nicht, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird und wenn diese abweichenden Bedingungen die Gültigkeit dieser als explizite Bedingung beinhalten, es sei denn, die Gültigkeit wurde schriftlich vereinbart. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unter www….. in speicherbarer und ausdruckbarer Form kostenlos abrufbar.

2.) Angebote und Vertragsabschluss

Alle von der Ginseng Manufaktur Gutmann GmbH erstellten Angebote sind, wenn nicht schriftlich anders festgelegt, stets freibleibend und unverbindlich. Die in (Werbe) Medien angeführten Informationen sind stets unverbindlich und vorbehaltlich Irrtümern, Änderungen und Druckfehler zu verstehen. Der Vertragsabschluss erfolgt durch Auslieferung der Waren oder eine schriftliche Bestätigung. Angaben von Produktzusammensetzung und Wirkung gelten ebenfalls nur mit ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung für den jeweiligen Geschäftsfall als verbindlich. Geringe Abweichungen von den Angaben zu Produkten gelten als genehmigt, sofern Sie für den Vertragspartner zumutbar sind. Nebenabreden (z. B. Probekauf) erlangen nur durch schriftliche Bestätigung Gültigkeit. Ein Schweigen der Ginseng Manufaktur Gutmann GmbH gilt auch bei ständiger Geschäftsverbindung nie als Zustimmung oder Annahmeerklärung.

3.) Lieferung

Art der Versendung und Transportmittel können von der Ginseng Manufaktur Gutmann GmbH aus geschäftsüblichen Möglichkeiten frei gewählt werden. Mit Übergabe der Ware an den Transporteur geht das Risiko der Gefahrtragung an den Kunden über. Der Kunde ist verpflichtet, jederzeit Teillieferungen und dazugehörige Teilrechnungen zu akzeptieren, sämtliche Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Transportschäden deckt die Transportversicherung, deshalb hat der Auftraggeber diese sofort, spätestens jedoch am Werktag nach Erhalt der Ware bei sonstigem Ausschluss von Forderungen an die Ginseng Manufaktur Gutmanns GmbH schriftlich zu melden. Erkennbare Transportschäden (etwa ein beschädigter Karton) sind bei sonstigem Verlust aller Ansprüche am Ablieferbeleg der Spedition detailliert beschrieben zu vermerken, der Vermerk „Mit Vorbehalt übernommen“ ist nicht ausreichend! Angekündigte Liefertermine gelten, ausgenommen Fixgeschäfte, bei denen die Lieferung zum genannten Termin mit der Bezeichnung „Fixliefertermin“ garantiert wird, als nach bestem Wissen geschätzt und berechtigen den Kunden nicht zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. Schadenersatz wegen Nichterfüllung kann der Vertragspartner auch nach dem Verstreichen einer angemessenen Nachfrist nicht verlangen, sofern der Verzug nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. In diesem Fall ist davon auszugehen, dass der Verzug ohne Verschulden von der Ginseng Manufaktur Gutmann GmbH entstanden ist. Fehlmengen sind gem. § 377 Abs. 1 UGB binnen 14-tägiger Frist zu reklamieren. Fälle höherer Gewalt entheben die Ginseng Manufaktur Gutmann GmbH von der Lieferpflicht. Gleiches gilt für alle unvorhergesehenen Störungen und Erschwernisse der Lieferfähigkeit, auf die die Ginseng Manufaktur Gutmanns GmbH keinen Einfluss hat und welcher Art auch immer (behördliche Maßnahmen usw.). Insbesondere zählt hierzu auch der gänzliche oder teilweise Ausfall von Lieferungen, aus welchem Grund auch immer, seitens einer bestehenden oder der Ginseng Manufaktur Gutmann GmbH in Aussicht gestellten Bezugsquelle. Für die Ginseng Manufaktur Gutmann GmbH besteht dann keine Verpflichtung, die vertragsgegenständliche Ware bei einer anderen Bezugsquelle zuzukaufen. Bei Endkundenbestellungen (Konsument) vor 16 Uhr beträgt die Lieferzeit üblicherweise 3 Werktage ab Bestellung (bei Zahlungsform Abbuchung und auf Rechnung) bzw. 3 Werktage ab Zahlungseingang (bei Zahlungsform Kreditkarte und Vorauskasse), Lieferbarkeit vorausgesetzt. Für Lohnfertigungskunden gelten die jeweils vereinbarten Lieferkonditionen.

4.) Annahmeverzug

Nimmt der Kunde die Ware nicht an, so ist die Ginseng Manufaktur Gutmann GmbH nach Setzung einer angemessenen Frist berechtigt, wahlweise vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu fordern. Die Ginseng Manufaktur Gutmann GmbH behält sich vor, verkehrsübliche Gebühren für die Lagerung von Waren oder die Geschäfts-Rückabwicklung bei Nichtannahme zu verrechnen.

5.) Preise

Es werden die jeweils gültigen unverbindlichen Tagespreise berechnet. Eine zwischen Vertragsabschluss und Lieferung zu Lasten von der Ginseng Manufaktur Gutmann GmbH gehende Veränderung von Fremdwährungskursen berechtigt die Ginseng Manufaktur Gutmann GmbH eine entsprechende Anpassung der Preise, im Rahmen billigen Ermessens, vorzunehmen. Die Ginseng Manufaktur Gutmann GmbH ist berechtigt, Vorauskasse bzw. Anzahlungen zu erheben.

6.) Zahlung

Der Kaufpreis wird vorab an die Ginseng Manufaktur Gutmann GmbH überwiesen, per Vorauskasse, oder spätestens zu dem in der Faktura genannten Zeitpunkt, bezahlt. Wird dieser Termin überschritten, so ist die Ginseng Manufaktur Gutmann GmbH berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen bei Unternehmergeschäften zu verrechnen. Ginseng Manufaktur Gutmann GmbH ist berechtigt Zinsen in Höhe von 1% p.m. über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu verrechnen. Zahlungen jeder Art sind ausschließlich an die auf der Rechnung von der Ginseng Manufaktur Gutmann GmbH angeführten Konten vorzunehmen. Die Ginseng Manufaktur Gutmann GmbH ist berechtigt für Mahnungen pauschale Spesen in Höhe von 11 Euro zu verrechnen.

Ein Zahlungsverzug verpflichtet den Kunden zur Erstattung, sämtlicher durch Inkassobüros oder Anwaltskanzleien entstehender Kosten und berechtigt die Ginseng Manufaktur Gutmann GmbH zur sofortigen Fälligstellung aller offenen Forderungen, auch Wechsel oder Schulden mit späterer Fälligkeit. Weiters ist die Ginseng Manufaktur Gutmann GmbH in diesem Falle berechtigt, die Rückgabe aller nicht vollständig bezahlten Waren zu verlangen, und von noch nicht oder nur teilweise erfüllten Verträgen oder Dauerschuldverhältnissen mit sofortiger Wirkung zurückzutreten.

Für die Rückabwicklung kann ohne gesonderten Nachweis zumindest eine pauschale Schadenersatzsumme von mindestens 5% des Kaufpreises gefordert werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen von der Ginseng Manufaktur Gutmann GmbH gegen Gegenforderungen aufzurechnen. Für Lohnfertigungskunden gelten die jeweils vereinbarten Zahlungskonditionen.

7.) Eigentumsvorbehalt

An den Kunden übergebene Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen und der mit ihnen zusammenhängenden Zinsen und mit der Durchsetzung verbundenen Kosten Eigentum von der Ginseng Manufaktur Gutmann GmbH. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als Vertragsrücktritt und hebt keinerlei Pflichten des Kunden, insbesondere die Bezahlung des Kaufpreises, auf. Der Kunde ist zwar berechtigt Waren bestimmungsgemäß an Endverbraucher weiter zu veräußern, darf sie jedoch ohne unsere Zustimmung vor voller Bezahlung weder verpfänden noch zur Sicherstellung an Dritte übereignen. Weiters hat der Käufer Waren im Eigentum von der Ginseng Manufaktur Gutmann GmbH auf eigene Kosten gegen Untergang oder Beschädigung ausreichend zu versichern. Sollten derartige Waren gepfändet oder beschlagnahmt werden, so verpflichtet sich der Kunde, wie auch bei allen anderen den Eigentumsvorbehalt beeinträchtigenden Geschehnissen, die Ginseng Manufaktur Gutmann GmbH innerhalb von drei Tagen schriftlich zu verständigen und sämtliche zur Durchsetzung des Eigentumsrechtes erforderlichen Informationen mitzuteilen, wobei der Käufer die Kosten für die Durchsetzung dieser Rechte zu tragen hat.

Die Ginseng Manufaktur Gutmann GmbH ist berechtigt bei vertragswidrigen Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten oder die den gesamten aushaftenden Rechnungsbetrag fällig stellen und die Ware herauszuverlangen. Daneben ist die Ginseng Manufaktur Gutmann GmbH berechtigt, bei Verletzung einer Pflicht nach 7. Werktagen vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen, wenn die Ginseng Manufaktur Gutmann GmbH ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist.

Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Der Kunde tritt der Ginseng Manufaktur Gutmann GmbH alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen und verpflichtet sich einen entsprechenden Vermerk in seinen Büchern oder auf seine Fakturen anzubringen. Die Ginseng Manufaktur Gutmann GmbH nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die Ginseng Manufaktur Gutmann GmbH behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag für die Ginseng Manufaktur Gutmann GmbH. Im Falle einer Verarbeitung der Ware erwirbt die Ginseng Manufaktur Gutmann GmbH an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von der Ginseng Manufaktur Gutmann GmbH gelieferten Ware. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, der Ginseng Manufaktur Gutmann GmbH nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder vermischt wird.

9.) Gewährleistung und Haftung

Die Ginseng Manufaktur Gutmann GmbH gewährleistet ab Übergabe sechs Monate lang, dass die gelieferten Waren bei Einhaltung allfälliger Bedienungs- und Wartungsvorschriften und bei Lagerung, Verwahrung und Verwendung unter handels- und verkehrsüblichen Bedingungen die vereinbarten Eigenschaften aufweisen.

Nach Ablauf der sechsmonatigen Frist ab Übergabe ist in jedem Fall die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen, auch bei versteckten Mängeln, ausgeschlossen. Die für Unternehmer geltenden Untersuchungs- und Rügepflichten der §377 und 378 UGB bleiben unberührt. Unternehmer sind verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich zu überprüfen und Mängel bei sonstigem Ausschluss spätestens binnen 14 Tagen nach der Übernahme der Ware schriftlich geltend zu machen. Diese Frist gilt jedoch nicht für Transportschäden und Fehlmengen! Eine Mängelrüge berechtigt nicht zur Einbehaltung offener Rechnungsbeträge. Ist die Mängelrüge berechtigt, so steht es der Ginseng Manufaktur Gutmann GmbH frei, die Gewährleistungsansprüche des Kunden durch Verbesserung, Nachtrag des Fehlenden, Preisminderung, Austausch oder Rücknahme mit Refundierung des Kaufpreises nachzukommen. Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung oder unübliche äußere Einflüsse (Feuchtigkeit, Wärme, Kälte) entstanden sind, sind von jeglicher Gewährleistung, Garantie und/oder Schadenersatz ausdrücklich ausgenommen.

10.) Lohnfertigungen

Bei Lohnfertigung oder Lohnabfüllung entsprechend den Vorgaben durch die Auftraggeber übernimmt die Ginseng Manufaktur Gutmann GmbH keine Gewährleistung bezüglich der chemischen oder physikalischen Reaktion des Produktes und der Haltbarkeit des Fertigproduktes, der chemischen Stabilität des zu entwickelnden Produktes oder einer anderen Eigenschaft des zu entwickelnden, produzierten oder abgefüllten Produktes. Gewährleistung für die chemische Stabilität des zu entwickelnden Produktes wird nur nach Durchführung eines sechswöchigen Stresstestes übernommen, wobei dieser nur über Beauftragung und Bezahlung eines gesondert zu vereinbarenden Entgeltes durchgeführt wird. Für die Richtigkeit zur Verfügung gestellter Rohstoffe haftet ausschließlich der Auftraggeber. Der Auftraggeber haftet bei beigestellten Rohstoffen in vollem Umfang für deren Dokumentation, Verkehrsfähigkeit und Verarbeitbarkeit. Ebenso schließen wir – soweit gesetzlich zulässig – sämtliche Schadenersatzansprüche aus.

a) Produktentwicklung/Etikettierung:
Neue Rezepturen werden von der Ginseng Manufaktur Gutmann GmbH teilweise testverkapselt. Die sich daraus ergebenden Produktentwicklungskosten werden, sofern nicht eine gegenlautende schriftliche Vereinbarung vorliegt, vom Auftraggeber getragen. Sind wir im Rahmen der Lohnfertigung auch damit beauftragt, die Etiketten des Produktes anzufertigen, geschieht dies durch rein rechnerische Entwicklung anhand von Spezifikationen. Werden die Etiketten vom Auftraggeber beigegeben, übernehmen wir keine Haftung für die Übereinstimmung der Angaben auf den Etiketten mit den tatsächlichen Inhalten des Fertigproduktes.

b) Produktkalkulation:
Unsere Produktkalkulation basiert auf den vorgegebenen Mengenangaben. Abweichungen zum tatsächlichen Füllgewicht sind aufgrund der unterschiedlichen spezifischen Gewichte und Dichten der Inhaltsstoffe möglich, wobei Schwankungen von +/- 7% bei unserer Preisstellung unberücksichtigt bleiben. Höhere Abweichungen werden entsprechend nachkalkuliert. Bei der Bereitstellung von Rohstoffen durch den Auftraggeber ist mit einem produktionsbedingten Schwund von mindestens 5 % zu rechnen. Aufgrund von Schwankungen der Schüttdichten und damit erzwungenen Rezepturänderungen übernehmen wir keinerlei Verantwortung für daraus resultierende Etikettenänderungen und nicht-Verwendbarkeit von Etiketten.

c) Verkehrsfähigkeit:
Für die Verkehrsfähigkeit hinsichtlich Zusammensetzung, Dosierung, Aufmachung, Etikettentext etc. übernimmt die Ginseng Manufaktur Gutmann GmbH keine Haftung bzw. Gewährleistung. Der Auftraggeber ist für die Einholung einer Verkehrsfähigkeitsbescheinigung durch ein zertifiziertes und akkreditiertes Labor ausschließlich selbst zuständig und übernimmt die Risikotragung dessen und hält die Ginseng Manufaktur Gutmann GmbH diesbezüglich Schad- und klaglos.

d) Gewerbliche Schutzrechte:
Bei Anfertigung nach Angaben des Auftraggebers haftet dieser dafür, dass ihm sämtliche Patent-, Gebrauchsmuster- oder sonstigen gewerblichen Schutzrechte zustehen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Ginseng Manufaktur Gutmann GmbH gegenüber allen Ansprüchen Dritter Schad- und klaglos zu halten. Ebenso achtet der Auftraggeber darauf, in keine gewerblichen Schutzrechte Dritter einzugreifen.

e) Reine Lohnabfüllung:
Der Auftraggeber ist sich bei reinen Lohnabfüllungen dessen bewusst, dass für das abzufüllende Gut keinerlei Tests und /oder Kontrollen mit Ausnahme der Gewichtskontrolle des Abfüllvorgangs stattfinden. Der Auftraggeber verzichtet dabei ausdrücklich auf die Geltendmachung sämtlicher Gewährleistungsansprüche und sichert der Ginseng Manufaktur Gutmann GmbH als Abfüller ausdrücklich zu, den bereitgestellten Rohstoff auf dessen Verkehrsfähigkeit und Lebensmittelsicherheit geprüft zu haben.

11.) Rückgaberecht & Warenrücksendung

Die Ginseng Manufaktur Gutmann GmbH ist bis auf Widerruf dazu bereit, die Ware gegen eine Bearbeitungsgebühr von 5% vom Rechnungswert zurückzunehmen. Bereits geöffnete Ware kann nicht zurückgenommen werden. Bitte senden Sie die Ware an:

Ginseng Manufaktur

Gutmann GmbH

Hauptplatz 25

2100 Korneuburg, Austria

Alle Rücksendungen an die Ginseng Manufaktur Gutmann GmbH müssen frei von Transport- und Nebenkosten und nach Anforderung einer Rücksendenummer erfolgen, wobei der Versender das Transportrisiko trägt. Die Ware muss sich in einwandfreiem und komplettem Zustand (Verpackung, Zubehör etc.) befinden.
Für Schäden, die bei der Rücksendung durch schlechte Verpackung entstehen, haftet die Ginseng Manufaktur Gutmann GmbH nicht. Gewährleistungsansprüche stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.

12.) Widerrufsrecht

Verbrauchern gewähren wir ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht.

—Widerrufsbelehrung—
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen gem. §11 FAGG ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief oder E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

die Ginseng Manufaktur Gutmann GmbH

Hauptplatz 25, 2100 Korneuburg (Österreich)

E-Mail: office@ginsengmanufaktur.at

Tel.: +43 (0) 660-9113884

—Widerrufsfolgen—
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangener Leistungen zurück zu-gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Bei Verschlechterung der Sache (Öffnen der Präparate) müssen Sie Wertersatz leisten. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben zwar das Recht auf Erstattung, die Versandkosten für die Rücksendung der gekauften Waren an den Verkäufer müssen jedoch Sie tragen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

13.) Wiederausfuhr von Produkten

Werden Waren exportiert, so ist der Kunde jedenfalls verpflichtet, für etwaige Exportbewilligungen, Zollpapiere etc. eigenverantwortlich und auf eigene Kosten zu sorgen. Der Kunde ist weiters verpflichtet, sämtliche Export- und Zollpapiere und dergleichen an die Ginseng Manufaktur Gutmann GmbH zurückzusenden, bei der sonstigen Verpflichtung, beispielsweise anfallende Umsatzsteuerforderungen zu bezahlen.

Jeder Kunde, der Produkte exportiert verpflichtet sich, die geltenden Gesetze und Bestimmungen einzuhalten und die erforderlichen Ausfuhr- bzw. Einfuhrgenehmigungen auf eigene Kosten einzuholen. Diese Verpflichtung ist jedem Inlandsabnehmer mit der weiteren Verpflichtung zur Überbindung auf allfällige weitere Inlandsabnehmer zu überbinden.

14.) Datenschutz

Der Käufer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass seine für das Rechtsgeschäft notwendigen Firmen- oder Personendaten elektronisch erfasst und verarbeitet werden. Die Ginseng Manufaktur Gutmann GmbH wird diesbezüglich alle Datenschutzbestimmungen beachten und die Daten nicht ohne Zustimmung für Direktmarketing nutzen. Die Daten werden unter keinen Umständen an unbeteiligte Dritte weitergegeben. Wir verweisen auf unsere Datenschutzerklärung.

15.) Schlussbestimmungen

Der Kunde verzichtet auf die Einrede wegen Verkürzung über die Hälfte.

Die Vertrags-, Bestell- und Geschäftssprache ist deutsch.

Sofern in diesem AGB nichts Abweichendes geregelt ist, gilt für Erklärungen der Parteien das Schriftformerfordernis. Für das Erfordernis zur Schriftlichkeit ist auch die Form als E-Mail ausreichend sofern nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

16.) Gerichtsstand, Erfüllungsort und anzuwendendes Recht

Ausschließlicher Erfüllungsort des Kaufvertrages ist A – Korneuburg / Austria.

Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten gilt ausschließlich des sachlich zuständigen Gerichts in Korneuburg / Austria, als vereinbart sofern nicht zwingendes Konsumentenschutzrecht dem widerspricht. Die Ginseng Manufaktur Gutmann GmbH ist berechtigt, auch bei anderen Gerichten Klage einzubringen.

Auf alle Geschäftsfälle ist unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechtes ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB beispielsweise im Rahmen anderer Vereinbarungen ungültig oder unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit aller anderen Vereinbarungen hiervon nicht berührt. Die Vertragspartner sind dann verpflichtet, eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

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